Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2011 - 2 Ca 1945/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2011 - 2 Ca 1945/10
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZN 369/12
- LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 887/12
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2011, 2 Ca 1945/10 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 30. März 2011 verkündetes Urteil, 2 Ca 1945/10, stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2011, 2 Ca 1945/10, abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2011, 2 Ca 1945/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.
- LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 887/12
Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2011, 2 Ca 1945/10, abgeändert.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 30. März 2011 verkündetes Urteil, 2 Ca 1945/10, stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2011, 2 Ca 1945/10, abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2011, 2 Ca 1945/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.